Besteuerung einer Wyoming LLC für Nicht-US-Bürger
29. April 2024

Wenn Sie eine Limited Liability Company (LLC) in den Vereinigten Staaten gründen möchten, bietet Wyoming besondere Vorteile, vom Schutz der Privatsphäre bis zur günstigen Steuerverwaltung.
Insbesondere werden Nicht-US-Bürger nicht für Einkommen besteuert, das außerhalb der USA erzielt wird. Wyoming zeichnet sich konstant als einer der führenden Staaten für die Gründung einer LLC aus, aufgrund niedriger Steuersätze, wie dem Fehlen von Einkommensteuer und Franchise-Steuer, sowie einer niedrigen Umsatzsteuer.
Die steuerliche Behandlung von LLCs in Wyoming ist besonders günstig, selbst für US-Bürger. Neben dem Fehlen von Einkommensteuer und Franchise-Steuer ist auch die Umsatzsteuer mit nur 4 % deutlich niedriger als der nationale Durchschnitt. Die jährlichen Berichtsgebühren betragen lediglich 60 Dollar, wodurch die gesamten Wartungskosten für Ihre LLC niedrig gehalten werden.
Zusätzlich ist keine Zahlung von Steuern auf Einkommen aus dem Ausland erforderlich. Für Einkommen, das aus den USA stammt, wird jedoch ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 30 % angewendet, der direkt an den Internal Revenue Service (IRS) gezahlt wird.
Wyoming-LLCs bieten Nicht-US-Bürgern erhebliche Möglichkeiten, wie Anonymität in öffentlichen Registern und Schutz der Privatsphäre, was den Staat ideal für die Gründung einer LLC macht. Bevor Sie fortfahren, wird empfohlen, sich von einem Fachmann wie Growth Business oder einem Certified Public Accountant (CPA) beraten zu lassen, um die Einhaltung der steuerlichen Anforderungen und die korrekte Einreichung der Steuererklärungen sicherzustellen.
Auch wenn die Steuer 0 % betragen kann, müssen Sie dennoch jedes Jahr den Jahresbericht sowohl im Bundesstaat Wyoming als auch beim amerikanischen Finanzamt (IRS) einreichen – bei GrowthBusiness bieten wir umfassende Wartungspakete an, die sich um alles rund um Ihr Unternehmen in Amerika kümmern!
Was gilt bezüglich der Besteuerung von Nicht-US-Bürgern in Wyoming?
Die steuerliche Verwaltung von LLCs in Wyoming für Nicht-US-Bürger zeichnet sich durch Einfachheit und Konsistenz aus. Insbesondere gibt es keine staatliche Steuer, und es wird lediglich eine jährliche Registrierungsgebühr von 60 Dollar erhoben.
Was die Bundessteuer betrifft, so hängt diese davon ab, ob Ihr Unternehmen als aktiv (Engaged in Trade or Business in the US, ETBUS) gilt und eine gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit innerhalb der USA ausübt. Die Einstufung in die ETBUS-Kategorie erfordert die Existenz mindestens eines abhängigen Vertreters in den USA, der wesentlich zur Förderung des Unternehmens beitragen muss.
Wenn Ihre Aktivitäten außerhalb der USA liegen (d.h. alle Kunden, die Sie fakturieren, befinden sich außerhalb der USA), dann ist Ihre Steuer null.
Für die Zahlung der erforderlichen Steuer an den Internal Revenue Service (IRS) benötigen Sie eine Employer Identification Number (EIN) für die LLC. Inhaber von Einzelmitglieds-LLCs müssen das Formular 5472 und das Formular 1120 einreichen. Im Falle von Mehrmitglieder-LLCs sind diese verpflichtet, eine Informationserklärung für Partnerschaften (Formular 1065) einzureichen und jedem Mitglied der LLC ein K-1 auszustellen. Darüber hinaus ist jedes Mitglied für die Einreichung der US-Einkommensteuererklärung verantwortlich. Es wird empfohlen, mit einem Fachmann wie GrowthBusiness oder einem CPA zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung der steuerlichen Anforderungen und die korrekte Einreichung der erforderlichen Dokumente sicherzustellen.
Gründung einer LLC in Wyoming für Nicht-Einwohner von Wyoming
Die Gründung eines Unternehmens in Wyoming bietet Nicht-US-Bürgern, die Geschäftsaktivitäten innerhalb des Landes entwickeln möchten, erhebliche Vorteile. Um die Vorteile und potenziellen Nachteile der Gründung einer LLC in Wyoming vollständig zu verstehen, können Sie die entsprechenden Informationsquellen besuchen.
Wenn Sie sich für die Gründung entschieden haben, ist GrowthBusiness bereit, Ihnen professionelle Gründungsdienstleistungen in Wyoming und in allen 50 US-Bundesstaaten anzubieten. Dieser Service umfasst die Unterstützung bei der Beschaffung einer Employer Identification Number (EIN) und der Eröffnung eines Bankkontos, wodurch ein reibungsloser und effizienter Gründungsprozess für Ihr neues Unternehmen gewährleistet wird.
Häufig gestellte Fragen zur LLC in Wyoming für Nicht-US-Bürger:
- Müssen Nicht-US-Bürger, die eine LLC in Wyoming besitzen, in den USA Einkommensteuererklärungen einreichen?
Solange Sie keine gewerbliche oder geschäftliche Tätigkeit in den USA ausüben, wie von der IRS definiert, besteht keine Verpflichtung zur Einreichung des Formulars 1040NR oder zur Zahlung von Einkommensteuer. Es wird jedoch empfohlen, sich von einem CPA oder Steuerberater beraten zu lassen, um Ihre steuerlichen Pflichten vollständig zu verstehen. - Welche Steuern sind für Nicht-US-Bürger für eine LLC in Wyoming erforderlich?
Nicht-US-Bürger werden in Wyoming nicht besteuert, aber LLCs in Wyoming unterliegen einer 30%igen Besteuerung durch die IRS für Einkünfte, die aus den USA stammen. - Was zahle ich, wenn ich nur Einkünfte aus anderen Ländern außerhalb der USA habe? 0% Körperschaftsteuer und nur 5% Dividendensteuer für die Dividende, die Sie aus Amerika nach Griechenland auf Ihr persönliches Konto überweisen und beim griechischen Finanzamt deklarieren!
Beispiel für die Steuerberechnung
Wenn Ihr Unternehmen in Wyoming Einnahmen von 100.000 $ erzielt, die außerhalb Amerikas erwirtschaftet wurden – z.B. von Kunden in Europa –, dann beträgt Ihre Körperschaftsteuer 0 $ (null). Wenn Sie eine Dividende ausschütten, zahlt jeder Aktionär – sofern er in Griechenland steuerlich ansässig ist – 5% Dividendensteuer an das griechische Finanzamt und deklariert die Einkünfte ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung.
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